Neubau
Für die Nutzung von Trinkwasser auf Ihrem Grundstück ist ein Trinkwassergrundstücksanschluss erforderlich. Planen Sie deshalb rechtzeitig vor Baubeginn die Trinkwasserversorgung Ihres Hauses. Überlegen Sie bereits jetzt, wo der Wasserzähler installiert werden soll.
Wasserzähler außerhalb des Gebäudes – Wasserzähler innerhalb des Gebäudes
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ERLÄUTERUNGEN ZU DEN GRUNDSTÜCKSANSCHLÜSSEN
Wasserversorgungssatzung des WWAV
Der Grundstücksanschluss für Trinkwasser besteht aus der Verbindung des Verteilungsnetzes mit der Grundstücksanlage. Er beginnt an der Abzweigstelle der Versorgungsleitung und endet mit der Hauptabsperrvorrichtung. Die Hauptabsperrvorrichtung ist das in Fließrichtung des Trinkwassers vor der Messeinrichtung angeordnete Absperrventil. Der Grundstücksanschluss gehört zur Betriebsanlage des WWAV und steht in dessen Eigentum.
Gemäß der § 7 der Gebührensatzung für die Wasserversorgung des WWAV sind die Kosten für die Herstellung und Beseitigung eines Grundstücksanschlusses durch den Grundstückeigentümer zu erstatten. Die Kosten werden dabei nach dem tatsächlichen Aufwand berechnet.
Diese Erstattung der Kosten, auch als „Kostenersatz“ bezeichnet, wird nicht nur für die erstmalige Herstellung, sondern auch für die Erneuerung des Grundstücksanschlusses eines Grundstückes erhoben. Ermächtigungsgrundlage für diese Satzungsregelung ist § 10 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KAG).
Die Grundstücksanlage schließt sich an die Wasserzähleranlage an und endet an den freien Ausläufen der Entnahmestellen oder an den Sicherungseinrichtungen des Kunden. Die Anlage ist nach den anerkannten Regeln der Technik zu errichten, zu ändern und zu unterhalten. Diese Arbeiten dürfen nur von einem Installateurunternehmen durchgeführt werden, welches im Installateurverzeichnis der Nordwasser GmbH aufgenommen ist.
Grundstücksanschlüsse werden ausschließlich durch den WWAV hergestellt, unterhalten, erneuert, abgeändert, abgetrennt und beseitigt. Der Grundstückseigentümer hat auf seinem Grundstück die baulichen Voraussetzungen für die sichere Errichtung der Grundstücksanschlüsse zu schaffen.
Die Wasserzähleranlage beinhaltet den Wasserzähler, die Absperrarmaturen, die längenveränderlichen Ein- und Ausbaustücke, Formstücke und ggf. Vorlaufstrecke und Rückflussverhinderer.
Die Wasserzähleranlage ist ebenfalls Bestandteil der Grundstücksanlage. Durch den WWAV wird lediglich der Wasserzähler zur Ermittlung des Wasserverbrauchs zur Verfügung gestellt. Eigenmächtige Veränderungen des Wasserzählerstandortes sind nicht statthaft.
Ist der Einbau der Wasserzähleranlage in einem frostfreien Raum nicht möglich, ist ein Wasserzählerschacht unmittelbar an der Grundstücksgrenze nach den anerkannten Regeln der Technik zu errichten. Das Gleiche trifft bei einem Grundstücksanschluss zu, dessen Länge auf dem Grundstück 15 m überschreitet.
ANTRAGSTELLUNG ZUR HERSTELLUNG EINES GRUNDSTÜCKSANSCHLUSSES
Für die Beantragung Ihres Grundstücksanschlusses für Trinkwasser nutzen Sie bitte folgende Formulare: 1. Bauvoranfrage, 2. Anschluss- und Änderungsantrag von Grundstücksanschlüssen, 3. Anmeldung einer Trinkwasserinstallation
Nach Eingang der vollständigen Unterlagen werden wir einen Vor-Ort-Termin mit Ihnen vereinbaren. Wenn die Anschlussbedingungen fixiert und die Auftragserteilung unterschrieben sind, werden wir die Herstellung Ihres Grundstücksanschlusses veranlassen.