FRAGEN UND ANTWORTEN
ÜBER UNS
Der Warnow-Wasser- und Abwasserverband (WWAV) ist verantwortlich für Ihre Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und 28 Mitgliedsgemeinden des Zweckverbandes Wasser Abwasser Rostock-Land. Die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sind Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge.
Der WWAV bedient sich zur Erfüllung der Aufgaben der kommunalen Nordwasser GmbH. Diese hat die Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung im Verbandsgebiet des WWAV im Rahmen eines Betriebsführungsvertrages übernommen.
Nordwasser ist Ihr Ansprechpartner für alle Fragen zur Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung im Verbandsgebiet des WWAV.
Rund um Ihre Zahlung
Die im Verbandsgebiet des WWAV geltenden Gebührensätze für die Wasserversorgung und die Schmutz- und Niederschlagswasserentsorgung sind unter www.wwav.de/gebuehren/ veröffentlicht.
Die Gebühren für Trinkwasser, Schmutzwasser und Niederschlagswasser werden auf Basis der entsprechenden Satzungen des WWAV erhoben. Die Abrechnung der Gebühren erfolgt in einem Gebührenbescheid. Gebührenpflichtig sind Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigte.
Die Abrechnung erhalten Sie einmal jährlich im ersten Quartal. Sie bezieht sich auf den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember des Vorjahres (Stichtagsabrechnung). In der Abrechnung erfolgt ebenfalls die Festsetzung der monatlichen Vorauszahlungen für Trink-, Schmutz- und Niederschlagswasser in einer Summe. Die Vorauszahlungen sind jeweils zum 5. eines Monats fällig.
Die Versendung der Bescheide erfolgt durch Nordwasser als Betriebsführer im Namen und auf Rechnung des WWAV. Die Zahlung der Gebühren erfolgt ausschließlich an den WWAV.
Ansprechpartner für alle Fragen zum Gebührenbescheid, zu Vorauszahlungsänderungen, zu Zahlungen usw. ist die Nordwasser GmbH.
Für alle Zahlungen nutzen Sie bitte folgende Bankverbindung des WWAV:
Inhaber: Warnow-Wasser- und Abwasserverband
IBAN: DE20 1203 0000 1020 5814 90
BIC: BYLADEM1001
Bank: Deutsche Kreditbank AG
Gläubiger-ID: DE49ZZZ00000082604
Nutzen Sie den bequemen und zeitsparenden Weg der Zahlung über ein SEPA-Lastschriftmandat an den WWAV.
Das SEPA-Lastschriftmandat können Sie ganz einfach über folgende Möglichkeiten erteilen:
1. Am schnellsten geht es im Kundenportal unter www.nordwasser.de oder
2. schriftlich mit einem Formular, dass Sie hier downloaden können. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular schicken Sie an Nordwasser.
Wenn Sie einen Teil des Trinkwassers zur Bewässerung Ihres Gartens verwenden, können Sie sich einen Unterzähler zur Messung dieser Mengen einbauen lassen und eine Teilbefreiung von der Schmutzwassergebühr beantragen. Sie tragen lediglich die Kosten für den Einbau des Zählers. Eine zusätzliche Grundgebühr fällt nicht an.
Voraussetzung dafür ist es, dass der Zähler durch einen zugelassenen Installateur eingebaut wurde, geeicht und verplombt ist.
Die Herstellung oder Beseitigung von Grundstücksanschlüssen an das öffentliche Trinkwassernetz oder Abwassernetz (Schmutz- und Niederschlagswasser) erfordert Arbeiten wie das Verlegen von Rohren, das Durchführen von Erdarbeiten und die Einbindung in das vorhandene Ver- bzw. Entsorgungsnetz.
Für die Herstellung und Beseitigung von Grundstücksanschlüssen an das Trinkwasserversorgungsnetz sowie die Herstellung und Beseitigung zusätzlicher Grundstücksanschlüsse an das Schmutz- und Niederschlagswasserentsorgungsnetz ist an den WWAV ein Kostenersatz zu leisten. Die Abrechnung des Kostenersatzes erfolgt durch den WWAV in einem Kostenersatzbescheid. Die Höhe richtet sich nach den dem WWAV tatsächlich entstandenen Kosten. Sie können je nach Länge des Anschlusses und der spezifischen Gegebenheiten des Grundstücks variieren. Der Bescheid wird nach Fertigstellung der Arbeiten zugestellt.
Grundlage für Kostenersatzbescheide im Trinkwasserbereich ist die Gebührensatzung für die Wasserversorgung des WWAV.
Grundlage für Kostenersatzbescheide im Abwasserbereich ist die Abwassergebührensatzung des WWAV.
Alles rund um unseren Kundenservice
Im Kundenportal
www.nordwasser.de
Per E-Mail
info@nordwasser.de
Per Post
Nordwasser GmbH
Carl-Hopp-Straße 1
18069 Rostock
Persönlich
Wir sind gern persönlich für Sie da. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit uns.
Telefonisch
0381 81715-0
Montag bis Donnerstag: 08:00 – 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 13:00 Uhr
Nach erfolgter Registrierung mit Kunden- und Vertragskontonummer können Sie uns sofort Ihre Bankverbindung sowie Adressänderungen auf diesem Wege mitteilen.
Hier stehen Ihnen weitere Funktionen wie die Änderung des Vorauszahlungsbetrages oder die Mitteilung von Zählerständen zur Verfügung.
Ab sofort haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, Ihren Gebührenbescheid aus dem Portal herunterzuladen. Dafür ist eine einmalige Authentisierung notwendig.
Auf Ihre Anforderung senden wir Ihnen eine PIN per Post zu, die Sie bei Ihrem nächsten Besuch im Portal eingeben.
Bei Eigentumsänderungen, also Kauf bzw. Verkauf von Grundstücken nutzen Sie bitte das Formular Information_ueber_Kundenwechsel.pdf.
Für die Entsorgung ist die ROKADI GmbH & Co. KG zuständig:
ROKADI GmbH & Co. KG
Kambs
Alte Dorfstr. 15
18258 Vorbeck
Telefon 03844 890829
E-Mail: rokadi@mail.de
Wer ist zuständig, wenn ich …
Für weitere Informationen wechseln Sie bitte in den Bereich Trinkwasser.
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Für weitere Informationen wechseln Sie bitte in den Bereich Abwasser.
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