Alles auf einen Blick - Ihr Gebührenbescheid
Den Gebührenbescheid des Warnow-Wasser und Abwasserverbandes erhalten Sie in der Regel einmal jährlich im ersten Quartal. Dafür erfragen wir im Vorfeld Ihre aktuellen Zählerstände. Er bezieht sich auf den Heranziehungszeitraum 01. Januar bis 31. Dezember des Vorjahres (Stichtagsabrechnung).
Die Abrechnung der Gebühren für Trinkwasser, Schmutzwasser und Niederschlagswasser erfolgt in einem gemeinsamen Gebührenbescheid.
1. Vertragskontonummer
Die insgesamt 16-stellige Vertragskontonummer beginnt immer mit VA1- und ist einem zu ver- und entsorgenden Grundstück zugeordnet. Wenn Sie Kontakt mit uns aufnehmen, geben Sie bitte die Vertragskontonummer zusätzlich zu Ihrer Kundennummer an.
2. Grundstück
Ihr ver- und entsorgtes Grundstück.
3. Heranziehungszeitraum
4. Gesamtbetrag
Dieser Betrag weist die Summe der im Heranziehungszeitraum entstandenen Gebühren aus und setzt sich aus der Grundgebühr und der Benutzungsgebühr zusammen. Bei Trinkwasser ist 7% Umsatzsteuer enthalten.
5. Zu zahlen sind/Guthaben
Vom Gesamtbetrag werden die gezahlten Vorauszahlungen abgezogen. Ist die Summe der gezahlten Vorauszahlungen höher als der Gesamtbetrag, ergibt sich ein Guthaben anderenfalls eine Forderung.
6. Zusätzlich bestehende Forderungen/Guthaben
Hier werden offene Forderungen aus vorherigen Gebührenbescheiden bzw. Vorauszahlungen ausgewiesen. Ebenso werden hier die über die angeforderten Vorauszahlungen hinausgehende Zahlungen bzw. Guthaben aus vorherigen Gebührenbescheiden aufgeführt.
7. Zahlungsart
Haben Sie dem WWAV schon ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt? Nein, dann empfehlen wir Ihnen diesen Weg der Zahlung. Bei dieser bequemen und sicheren Zahlweise erfolgt zu den jeweiligen Fälligkeiten eine Abbuchung der Beträge von Ihrem Konto.
8. VORAUSZAHLUNGEN
Hier finden Sie die Vorauszahlungshöhe und deren Fälligkeiten bis zur nächsten Abrechnung.
Vorauszahlungen sind jeweils zum 05. eines Monats fällig. Mit der endgültigen Festsetzung der Benutzungsgebühren werden diese den im abgerechneten Heranziehungszeitraum geleisteten Vorauszahlungen gegenübergestellt und verrechnet. Die Neufestsetzung der Vorauszahlungen erfolgt im Gebührenbescheid im Februar jeden Jahres.
Für den Gebührenbescheid per 31.12. eines Jahres werden Vorauszahlungen bis einschließlich 05.12. berücksichtigt.
Geleistete Vorauszahlungen zum 05.01. und 05.02. des Folgejahres werden im nachfolgenden Heranziehungszeitraum berücksichtigt. Vorauszahlungen werden somit immer für das Kalenderjahr verrechnet, in dem diese tatsächlich fällig waren.
Gern können Sie sich schnell und einfach die Höhe der Vorauszahlung anpassen. Nutzen Sie dafür den QR-Code, um sich im Kundenportal anzumelden und die Änderung mitzuteilen.
9. Zählernummer und Zählergröße
Die Zählernummer identifiziert Ihren Zähler. Auch die Zählergröße finden Sie auf dem Gehäuse des Zählers.
10. Zählerstand
Hier finden Sie die Zählerstände am Anfang und am Ende des Heranziehungszeitraumes und den daraus ermittelten Verbrauch in m³.
11. Ableseart
Der Buchstabe beschreibt die Ableseart:
A – Ablesung Nordwasser; B – Selbstablesung Kunde Brief; D – Selbstablesung Kunde Persönlich; E – Selbstablesung Kunde E-Mail; H – Hochrechnung; I – Hochrechnung; M – Schätzung; P – Selbstablesung Kunde Portal; S – Schätzung; T – Selbstablesung Kunde Telefon; W – Zählerwechsel
12. Verbrauch Trinkwasser/Schmutzwasser
Der Verbrauch ergibt sich aus der Differenz zwischen altem und neuem Zählerstand.
13. Gebührenberechnung Trinkwasser/Schmutzwasser
Der ermittelte Verbrauch in m³ wird mit der Mengengebühr multipliziert. In einer eigenen Zeile wird die Grundgebühr je Monat ausgewiesen und berechnet. Die Grundgebühr wird ohne Rücksicht auf den Umfang der tatsächlichen Benutzung erhoben. Die Grundgebühr fällt also auch an, wenn das Grundstück ungenutzt ist.
Bei einer Kleinkläranlage ist das Abfuhrdatum mit der abgefahrenen Menge ausgewiesen. Diese wird mit der Mengengebühr multipliziert.
14. Gegenüberstellung der Verbräuche
Hier können Sie den aktuellen Verbrauch mit dem aus der letzten Abrechnung vergleichen.
15. Unterzähler für Gartenbewässerung
Für die Gartenbewässerung entfällt die Schmutzwassermengengebühr, wenn ein Unterzähler eingebaut ist. Dieser muss durch einen zugelassenen Installateur eingebaut, geeicht und verplombt sein. Die Eichfrist des Zählers beträgt in der Regel 6 Jahre. Der Zählerstand des Unterzählers wird im Rahmen der turnusmäßigen Ablesung mit erfasst.
16. Gebührenberechnung Niederschlagswasser
Die gebührenrelevante Fläche in m² wird mit der Benutzungsgebühr multipliziert.
17. Detailübersicht der gebührenrelevanten Fläche
Hier werden die angeschlossenen bebauten und befestigten Flächen in m² und der zu berücksichtigende Faktor auf Grund des Grades der Wasserdurchlässigkeit ausgewiesen. Aus der Multiplikation der Fläche mit dem Faktor ergibt sich die gebührenrelevante Fläche.
18. Hinweise zu Ihrem Gebührenbescheid
Alle organisatorischen Regelungen sind am Ende des Gebührenbescheids kurz beschrieben. Ebenso erfolgt die Information zum Datenschutz. Weiterführende Fragen zur Abrechnung können Sie gern persönlich unseren Servicemitarbeitern im Haus der Stadtwerke oder telefonisch unter der Nordwasser-Servicenummer stellen.