Dezentrale Entsorgung
Welche Möglichkeiten gibt es und was unterliegt der Genehmigungspflicht?
Wenn vor Ihrem Grundstück kein zentrales Schmutzwassernetz verlegt ist, dann ist das Schmutzwasser in eine abflusslose Grube oder eine biologische Kleinkläranlage einzuleiten. Diese Anlagen installieren Sie bitte auf eigene Initiative und auf Grundlage einer entsprechenden Genehmigung der Unteren Wasserbehörde.
Kontaktdaten:
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Amt für Umwelt- und Klimaschutz
Abteilung Wasser und Boden
Holbeinplatz 14, 18069 Rostock
Telefon: 0381 3817319
Mehr Informationen finden Sie unter rathaus.rostock.de
Landkreis Rostock
Sachgebiet Wasser und Boden
SB wasserrechtliche Genehmigungen
Am Wall 3 – 5, 18273 Güstrow
Telefon: 03843 755-66999
Mehr Informationen finden Sie unter landkreis-rostock.de
Beim Betrieb einer Kleinkläranlage fällt Überlaufwasser an, für welches Sie zudem eine wasserrechtliche Erlaubnis der Unteren Wasserbehörde benötigen. Diese beantragen Sie bitte ebenfalls dort. Da wir die Information über die damit von Ihnen übernommene Abwasserbeseitigungspflicht benötigen, bitten wir Sie, das untenstehende Formular auszufüllen. Vielen Dank!
Formular
Wie und durch wen erfolgt die Entleerung?
Beide dezentrale Entsorgungsanlagen müssen regelmäßig entleert werden. Aus Kleinkläranlagen werden die Schlämme nach Bedarf entfernt, bei abflusslosen Gruben wird das gesamte Abwasser abgefahren. Dies übernehmen gern beauftragte Unternehmen des WWAV für Sie.
Wenden Sie sich hierzu bitte an die Firma Rokadi GmbH & Co. KG.
Kontaktdaten:
Tel: 03844 890829
E-Mail: rokadi@mail.de
Mehr Informationen finden Sie unter www.rokadi.de
Hinweis: Bitte denken Sie daran, das Entsorgungsunternehmen rechtzeitig über die notwendige Entsorgung Ihrer dezentralen Anlage zu informieren und einen Termin zu vereinbaren. Außerhalb der üblichen Geschäftszeiten – vor allem an Wochenenden und Feiertagen – ist die Entsorgung mit erheblichen Kosten (ab dem Standort Rostock) verbunden und bedarf einer schriftlichen Auftragserteilung.