Neubau - Nordwasser GmbH
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Grundstücksanschlüsse

für Abwasser

Neubau

Grundstücksanschluss für Abwasser

Damit Ihre Abwässer sicher aus Ihren Haus durch das Kanalnetz bis in unsere Kläranlage fließen können, muss der Anschluss an das Kanalnetz nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik gemäß Wasserhaushaltsgesetz § 60 (1) durchgeführt werden. Wenden Sie sich für Fragen dazu gern an uns.

ERLÄUTERUNGEN ZUM GRUNDSTÜCKSANSCHLUSS FÜR Abwasser

Abwassersatzung des WWAV

Grundstücksanschluss ist der Kanal, der erforderlich ist, das Grundstück an die öffentliche Schmutz- und/oder Niederschlagswasseranlage anzuschließen. Der Grundstücksanschluss beginnt an der Grundstücksgrenze und verbindet die Grundstücksentwässerungsanlage mit der öffentlichen Schmutz- oder Niederschlagswasseranlage. Die Lage des vorverlegten Grundstücksanschlusses ist aus dem nach der Antragsbearbeitung übergebenen Bestandsplan ersichtlich.

Ist kein Grundstücksanschluss (vom Straßenkanal bis zur Grundstücksgrenze) vorhanden, wird die Herstellung durch die Nordwasser GmbH veranlasst.

Jedes Grundstück erhält einen Grundstücksanschluss an die öffentliche Schmutz- und/oder Niederschlagswasseranlage. Gemäß der § 1 Absatz 4 der Abwassergebührensatzung des WWAV sind die Kosten für die Herstellung und Beseitigung zusätzlich benötigter Grundstücksanschlüsse durch den Grundstückeigentümer zu erstatten. Die Kosten werden dabei nach dem tatsächlichen Aufwand berechnet.

Diese Erstattung der Kosten, auch als "Kostenersatz” bezeichnet, kann nicht nur für die erstmalige Herstellung, sondern auch für die Erneuerung zusätzlicher Grundstücksanschlüsse erhoben werden. Ermächtigungsgrundlage für diese Satzungsregelung ist § 10 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KAG).

Die Grundstücksentwässerungsanlage ist die Einrichtung, die dem Sammeln, Vorbehandeln, Prüfen, Rückhalten, Ableiten und Klären des Abwassers auf dem Grundstück dient. Dazu gehören insbesondere Abwassereinläufe, Hebeanlagen, Einrichtungen der Druckentwässerung, Rückstausicherungen, Abwasserprobeentnahmeschächte, Abwassermessstellen, Abwasservorbehandlungsanlagen und Abwasserleitungen einschließlich deren Absperreinrichtungen, Reinigungsschächte und –öffnungen (Kontrollschächte). Zu den Abwasserleitungen gehören insbesondere auch Grundleitungen sowie alle sonstigen auf dem Grundstück im Erdreich oder Baukörper verlegten Leitungen. Die Grundstücksentwässerungsanlage, einschließlich Revisionsschacht, ist durch den Grundstückseigentümer zu errichten, zu betreiben und zu erneuern.

Die Herstellung oder Änderung der Grundstücksentwässerungsanlage hat nach DIN 1986 zu erfolgen.
Grundsätzlich muss jede Fallleitung als Lüftungsleitung bis über das Dach geführt werden. Grund- und Sammelleitungen in Anlagen ohne Fallleitung sind mit mindestens einer Lüftungsleitung über das Dach zu versehen.

Der Revisionsschacht ist auf dem im Datenerfassungsbogen benannten Grundstück an der Grundstücksgrenze zum öffentlichen Bereich bzw. zu zwischenliegenden Grundstücken (1. Grundstücksgrenze) einzubauen.

Das Grundstück ist gegen Rückstau zu sichern. Rückstaugefährdet sind die Bereiche eines Gebäudes, die unter der Geländeoberkante liegen. Als technische Möglichkeit bieten sich Rückstausicherungen bzw. der Einbau einer Hebeanlage an.

Als maßgebende Rückstauebene gilt die Höhe der Straßenoberkante an der Anschlussstelle der Grundstücksentwässerungsanlage an den Grundstücksanschluss, sofern keine andere Festlegung getroffen wird. 

 

Herstellung Grundstücksanschluss für Abwasser

1. Wenn Sie ein Bauprojekt planen, richten Sie bitte zunächst eine Bauvoranfrage an uns, in der Sie das Bauprojekt kurz beschreiben. Zusätzlich benötigen wir einen Kataster- und Lageplan.

2. Auf Grundlage Ihrer Anfrage prüfen wir die Entsorgungsmöglichkeit und informieren Sie, unter welchen Voraussetzungen der Anschluss an das öffentliche Kanalnetz möglich ist. Gleichzeitig erhalten Sie von uns die zum Antrag notwendigen Unterlagen.

Formular zum Download

Bauvoranfrage


Antrag Grundstücksanschlüsse

Unser Team aus dem Anschluss- und Genehmigungswesen wird sich mit ihnen in Kontakt setzen und einen gemeinsamen Vor-Ort-Termin vereinbaren.

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