Schmutz- und Niederschlagswasser
Als Abwasser wird Schmutz- und Niederschlagswasser bezeichnet. Schmutzwasser ist durch menschlichen Gebrauch in seinen Eigenschaften oder seiner Zusammensetzung verändertes Wasser, z.B. aus Küche und Bad.
Niederschlagswasser ist das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder künstlich befestigten Flächen abfließende oder gesammelte Wasser.
Wissenswertes zur Abwassereinleitung
Die Abwassersatzung des WWAV legt fest, welche Beschaffenheit das Abwasser haben muss, damit es in die öffentlichen Einrichtungen zur zentralen Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung eingeleitet werden darf.
Schmutzwasser, das bei haushaltsüblichen Gebrauch anfällt, darf ohne Vorbehandlung in die zentrale Schmutzwasserbeseitigung eingeleitet werden.
Die Einleitung von gewerblichem und industriellem Schmutzwasser bedarf der Genehmigung des WWAV zur Indirekteinleitung.
Beispiele für Indirekt- und Sondereinleitungen
Indirekteinleitung: Abwasser aus Restaurants, von Tankstellen oder verarbeitendem Gewerbe
Sondereinleitung: Bauwasserhaltung, Drainagen (auch privat), Sportplatzreinigung, Fassadenreinigung
Grundsätzlich nicht in die öffentlichen Entwässerungsanlagen eingeleitet werden darf u.a.
- Abwasser, das die in der Abwassersatzung des WWAV aufgeführten Grenzwerte überschreitet
- Abwasser, das die Abwasserreinigung oder Klärschlammbehandlung und -verwertung erschweren bzw. die Kläranlagen in ihrem Bestand angreift oder ihre Funktionsfähigkeit gefährdet
- Giftige, feuergefährliche, explosive, radioaktive, fett- oder ölhaltige Stoffe oder die seuchenverdächtig sind
- Grund- und Drainagewasser
Bei Fragen zur Einleitfähigkeit Ihres nicht häuslichen Abwassers wenden Sie sich bitte an den Kundenservice.