Gebühren
Die im Verbandsgebiet des WWAV geltenden Gebührensätze für die Wasserversorgung und die Schmutz- und Niederschlagswasserentsorgung sind unter https://www.wwav.de/gebuehren veröffentlicht.
Wissenswertes
Was lässt sich mit einem Kubikmeter Trinkwasser anstellen?
Die Dienstleistung der Wasserversorgung besteht aus vielen kleinen und großen Schritten. Dazu zählen die Wassergewinnung, die Aufbereitung und Analyse im Wasserwerk, die Speicherung und die Verteilung über das Leitungsnetz in die Haushalte. Dabei entstehen für die Wasserversorger die unterschiedlichsten Kosten, beispielsweise:
- für den Bau und Betrieb der Versorgungsanlagen,
- für die Wartung und Pflege des Rohrnetzes,
- für die Ausstattung der Labore zur Kontrolle der Wasserqualität,
- für qualifiziertes Personal,
- für Energie
- für Maßnahmen zum Gewässerschutz
- und nicht zuletzt für die, durch den Klimawandel notwendigen, Anpassungen der Versorgungs-Infrastruktur
Um alle Bürgerinnen und Bürger mit qualitativ hochwertigem Trinkwasser zu versorgen, ist eine aufwändige Infrastruktur notwendig. Die hohe Anlagenintensität für die Wassergewinnung und -verteilung führt zu einem Fixkostenanteil von circa 80 Prozent. Diese Kosten fallen unabhängig von der abgegebenen Wassermenge an. Lediglich rund 20 Prozent der Versorgungskosten hängen vom tatsächlichen Trinkwassergebrauch der Verbraucher ab. Hierunter zählen unter anderem die Energiebezugskosten und das Material zur Wasseraufbereitung.
Gebühren-Differenzen bei der Trinkwasserbereitstellung hängen von vielen strukturellen Rahmenbedingungen ab, die der Wasserversorger vor Ort vorfindet und nicht beeinflussen kann. Dazu zählen beispielsweise die topografischen Gegebenheiten, die Wasserverfügbarkeit, die Siedlungsstruktur und -demografie im Versorgungsgebiet oder die Urbanität.
Für Bau und Erhaltung von Anlagen und Leitungsnetzen sind hohe Investitionen erforderlich. Diese werden über mehrere Jahrzehnte abgeschrieben. Dennoch fällt ein wesentlicher Teil der Kosten der Wasserversorgung für die Abschreibung der Infrastruktur und die Verzinsung des Anlagevermögens an.
Steigen mit der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung die Bau- und Materialpreise, verteuern sich gleichzeitig auch die Investitionen in die Infrastruktur. Durch die steigenden Leitzinsen, mit denen der Inflation entgegengewirkt werden soll, verteuert sich auch die langfristige Finanzierung der Investitionen.
Allgemein steigen in Zeiten hoher Inflation auch die Kosten für Personal, Material und für ausgelagerte Dienstleistungen schneller an. Die betrifft die Wasserversorgung ebenso wie alle anderen Wirtschaftsbereiche.
Lediglich rund 20 Prozent der Versorgungskosten hängen vom tatsächlichen Trinkwasserverbrauch ab. Ein rückläufiger Verbrauch wirkt sich kaum auf die Gesamtkosten aus, denn Anlagen und Netze für die Aufbereitung und Verteilung sind unabhängig von der genutzten Menge weiterhin erforderlich. Geht der Wasserverbrauch zurück, müssen die Kosten künftig auf eine immer geringer werdende Wassermenge verteilt werden. In der Folge steigen die Kosten pro Kubikmeter.
Die öffentliche Wasserversorgung dient der Daseinsvorsorge. Sie ist eine kommunale Pflichtaufgabe und wird von den Gemeinden in eigener Verantwortung wahrgenommen. Die Beziehung zwischen Wasserversorger und Kunde kann dabei privatrechtlich mit Preisen oder öffentlich-rechtlich mit Gebühren ausgestaltet werden. Beides unterliegt im Sinne der Verbraucher der Kontrolle durch Behörden und Gerichte.
Öffentlich-rechtliche Wasserentgelte werden von den Kommunalaufsichtsbehörden kontrolliert. Der Bürger selbst kann seine Beitrags-, Gebühren- und Leistungsbescheide von Verwaltungsgerichten überprüfen lassen. Diese prüfen dann, ob die Vorgaben der Kommunalabgabengesetze bei der Beitrags- und Gebührenkalkulation genau eingehalten wurden. Im Rahmen der 8. “Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung“-Novelle (GWB-Novelle) wurde klargestellt, dass öffentlich-rechtliche Gebühren nicht dem Kartellrecht unterliegen (siehe §130 GWB ).
Privatrechtliche Wasserentgelte werden von den Kartellbehörden der Länder beaufsichtigt. Bei der sogenannten „Missbrauchsaufsicht“ kontrollieren diese, ob die Wasserpreise angemessen sind. Verbraucher können ihren Wasserpreis außerdem durch ein Zivilgericht prüfen lassen. Einige Unternehmen gründen besondere Beiräte als zusätzliche Eigenkontrolle. Die Entgeltgestaltung kommunaler Unternehmen unterliegt ungeachtet der Unternehmensform der Kontrolle durch die Kommunalpolitik, wodurch die Entgelte kommunaler Wasserversorgungsunternehmen demokratisch legitimiert sind.